Begleitendes Fahren ab 17
Anforderungen an die Begleitperson:
- Mindestalter 30 Jahre
- Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B mindestens 5 Jahre
- Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister (seit 1.5.2014)
- Weniger als 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK)
- Ein oder mehrere Begleiter sind möglich
Einweisung der Begleiter
Den Begleitern wird empfohlen, sich in ihre Aufgabe einweisen zu lassen. Diese Einweisung wird von Fahrschulen durchgeführt.
Ausbildung und Prüfung
Der Fahrerlaubnisbewerber kann mit der Ausbildung beginnen, wenn er mindestens 16,5 Jahre alt ist. Er absolviert die Ausbildung entsprechend den Vorschriften der FahrschAusbO und legt danach die FE-Prüfung ab (die theoretische Prüfung frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem Erreichen des 17. Geburtstags).
Prüfungsbescheinigung
Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Bewerber (sofern das Mindestalter erreicht ist) eine Prüfungsbescheinigung, die als Führerschein gilt. In diese Prüfungsbescheinigung werden der oder die Begleiter eingetragen werden. Nur in Begleitung dieser Personen darf der Fahrer ein Kraftfahrzeug der Klasse B (bzw. BE) führen. Die Prüfungsbescheinigung gilt längstens bis zu 3 Monate nach der Vollendung des 18. Lebensjahres. Der "Kartenführerschein" wird auf Antrag ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erteilt.
Eingeschlossene Klassen
Die erworbene Fahrerlaubnis der Klasse B schließt die Fahrerlaubnisklassen AM und L. Fahrzeuge dieser Klassen dürfen ohne Begleitperson geführt werden, da der Bewerber das erforderliche Mindestalter bereits erreicht hat.
Fahrerlaubnis auf Probe
Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird sofort auf Probe erteilt.
Sanktionen
Die Fahrerlaubnis ist zu widerrufen, "wenn der Fahrerlaubnisinhaber gegen eine vollziehbare Auflage" (nach § 6e Abs. 1 Nr. 2 StVG) "über die Begleitung durch mindestens eine namentlich benannte Person während des Führens von Kraftfahrzeugen verstößt" (= Fahrt ohne Begleiter; eine solche liegt auch vor, wenn die Begleitperson gegen die Beschränkung oder das Verbot des Genusses alkoholischer Getränke und berauschender Mittel verstößt).
Ausbildungsbeginn
Mit der Ausbildung kann ein halbes Jahr vor erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Ausbildungskriterien zum Begleitenden Fahren
Ausbildungskriterien der Führerscheinklasse B.