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Aufbauseminar (ASF)

ASF - Aufbauseminar für Fahranfänger gemäß §2a Abs. 2 StVG

Fahranfänger, die während der Probezeit wegen eines Verstoßes im Straßenverkehr auffällig geworden sind, sind auf Anordnung vom Amt an der Teilnahme eines Aufbauseminars verpflichtet.

Fahranfänger, die während der Probezeit wegen eines Verstoßes im Straßenverkehr auffällig geworden sind, sind auf Anordnung vom Amt an der Teilnahme eines Aufbauseminars verpflichtet. Die, vom Amt vorgegebene, Frist zur Abgabe der Teilnahmebescheinigung muss zwingend eingehalten werden. 

Aufbauseminare werden in Gruppen von mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern durchgeführt. Die Seminare umfassen vier Sitzungen zu je 135 Minuten und eine Fahrprobe von 30 Minuten. Das Seminar ist innerhalb eines Zeitraumes von zwei bis vier Wochen abzuschließen.

Die angebotenen ASF- Seminare werden innerhalb eines Fahrschulverbunds abgehalten und terminabhängig von unterschiedlichen Fahrschulen betreut. Die aktuellen Kurstermine, Orte und Preise erfährst Du daher durch einen Anruf in unserem Büro.

Wegen folgender Vergehen wird ein Aufbauseminar für Fahrer in der Probezeit angeordnet

Laut dem deutschem Bußgeldkatalog werden Verstöße in schwerwiegende Vergehen (A-Verstöße) und in weniger schwerwiegende Vergehen (B-Verstöße) unterteilt. Vollständige Infos dazu findest Du hier.