Motorrad Führerschein
(AM, A1, A2, A, B196)
Übersicht
Du willst Freiheit auf 2 Rädern und weißt noch nicht genau welchen Motorradführerschein Du machen möchtest?
Kein Problem!
Wir zeigen Dir hier die Unterschiede und Möglichkeiten.
What's the difference? 
AM
"Roller"
Mindestalter: 15 Jahre
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), Dreirädrige Kleinkrafträder oder Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h.
A1
"125er"
Mindestalter: 16 Jahre
Krafträder der Klasse A1 (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: max. 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW.
A2
"mit Leistungsbeschränkung"
Mindestalter: 18 Jahre
"Mittelschwere" Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Leistung: max. 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: max. 0,2 kW/kg.
A
"ohne Leistungsbeschränkung"
Mindestalter: 24 bzw. 20 Jahre
"Schwere" Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.
B196 - Erweiterung
"125er mit Klasse B-Vorbesitz"
Krafträder der Klasse A1 (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: max. 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW.
Alle Führerscheine, Alle Fakten
Klasse AM
Fahrzeugart:
- Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 50 cm3
- Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
- Dreirädrige Kleinkrafträder
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Fremdzündungsmotor: Hubraum maximal 50 cm3
- andere Verbrennungsmotoren: Nutzleistung maximal 4 kW
- Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
- Leermasse: Maximal 270 kg
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 cm3
- andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW
- Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
- Leermasse: Maximal 425 kg
Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:
- Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- Kleinkrafträder nach ehemaligem 1 DDR-Recht (50 cm3, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Mindestalter: 15 Jahre
Beginn der Ausbildung: ab 14,5 Jahre
Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse erforderlich: Nein
Beinhaltete Führerscheinklasse: Keine
Die Praxisausbildung erfordert keine Mindestanzahl an Sonderfahrten. Nur eine praktische Grundausbildung ist notwendig. Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.
Folgende Nachweise werden beim Antrag der Fahrerlaubnis benötigt:
- Lichtbild
- Sehtest (z.B. Optiker)
- Erste Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten)
| Mindestumfang des Theorieunterrichts | Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | Mit Vorbesitz einer anderen Klasse |
|---|---|---|
| Grundunterricht | 12 | 6 |
| Klassenspezifischer Unterricht | 2 | 2 |
| Gesamt | 14 | 8 |
| Theorieprüfung erforderlich: | Ja | Ja |
Theorieausbildung: Dauer eines Unterrichtsthemas 90 Min.
Klasse A1
Fahrzeugart:
- Krafträder der Klasse A1 (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
Mindestalter: 16 Jahre
Beginn der Ausbildung: ab 15,5 Jahre
Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse erforderlich: Nein
Beinhaltete Führerscheinklasse: AM
Folgende Nachweise werden beim Antrag der Fahrerlaubnis benötigt:
- Lichtbild
- Sehtest (z.B. Optiker)
- Erste Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten)
| Mindestumfang des Theorieunterrichts | Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | Mit Vorbesitz einer anderen Klasse |
|---|---|---|
| Grundunterricht | 12 | 6 |
| Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4 |
| Gesamt | 16 | 10 |
| Theorieprüfung erforderlich: | Ja | Ja |
Theorieausbildung: Dauer eines Unterrichtsthemas 90 Min.
| Mindestumfang des Praxisunterrichts - Sonderfahrten | Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | Mit Vorbesitz einer anderen Klasse |
|---|---|---|
| Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 | 5 |
| Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen | 4 | 4 |
| Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 3 |
| Gesamt | 12 | 12 |
| Praxisprüfung erforderlich: | Ja | Ja |
Praktische Ausbildung: Dauer einer Unterrichtseinheit jeweils 45 Minuten.
Klasse A2
Fahrzeugart:
“Mittelschwere” Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.
Mindestalter: 18 Jahre
Beginn der Ausbildung: ab 17,5 Jahre
Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse erforderlich: Nein
Beinhaltete Führerscheinklassen: A1, AM
Folgende Nachweise werden beim Antrag der Fahrerlaubnis benötigt:
- Lichtbild
- Sehtest (z.B. Optiker)
- Erste Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten)
| Mindestumfang des Theorieunterrichts | Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | Mit Vorbesitz einer anderen Klasse | Bei Vorbesitz der Klasse A1 (kürzer als 2 Jahre) | Bei Vorbesitz der Klasse A1 (länger als 2 Jahre) |
|---|---|---|---|---|
| Grundunterricht | 12 | 6 | 6 | kein Pflichtunterricht |
| Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4 | 4 | kein Pflichtunterricht |
| Gesamt | 16 | 10 | 10 | -- |
| Theorieprüfung erforderlich: | Ja | Ja | Ja | Nein |
Theorieausbildung: Dauer eines Unterrichtsthemas 90 Min.
| Mindestumfang des Praxisunterrichts - Sonderfahrten | Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | Mit Vorbesitz einer anderen Klasse | Bei Vorbesitz der Klasse A1 (kürzer als 2 Jahre) | Bei Vorbesitz der Klasse A1 (länger als 2 Jahre) |
|---|---|---|---|---|
| Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 | 5 | 3 | kein Pflichtunterricht 1 |
| Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen | 4 | 4 | 2 | kein Pflichtunterricht 1 |
| Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 3 | 1 | kein Pflichtunterricht 1 |
| Gesamt | 12 | 12 | 6 | -- |
| Praxisprüfung erforderlich: | Ja | Ja | Ja | Ja |
¹Obwohl eine praktische Ausbildung nicht vorgeschrieben ist, muss sich der Fahrlehrer von der Prüfungsreife überzeugen.
Praktische Ausbildung: Dauer einer Unterrichtseinheit jeweils 45 Minuten.
Klasse A
| Mindestumfang des Theorieunterrichts | Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | Mit Vorbesitz einer anderen Klasse | Bei Vorbesitz der Klasse A1 (kürzer als 2 Jahre) | Bei Vorbesitz der Klasse A1 (länger als 2 Jahre) |
|---|---|---|---|---|
| Grundunterricht | 12 | 6 | 6 | kein Pflichtunterricht |
| Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4 | 4 | kein Pflichtunterricht |
| Gesamt | 16 | 10 | 10 | -- |
| Theorieprüfung erforderlich: | Ja | Ja | Ja | Nein |
Theorieausbildung: Dauer eines Unterrichtsthemas 90 Min.
Fahrzeugart:
- “Schwere” Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
Mindestalter:
- 24 Jahre, oder
- 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz von Klasse A2, oder
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Beginn der Ausbildung: jeweils ein halbes Jahr zuvor
Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse erforderlich: Nein
Beinhaltete Führerscheinklassen: A2, A1, AM
Folgende Nachweise werden beim Antrag der Fahrerlaubnis benötigt:
- Lichtbild
- Sehtest (z.B. Optiker)
- Erste Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten)
| Mindestumfang des Praxisunterrichts - Sonderfahrten | Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | Mit Vorbesitz einer anderen Klasse | Bei Vorbesitz der Klasse A1 (kürzer als 2 Jahre) | Bei Vorbesitz der Klasse A1 (länger als 2 Jahre) |
|---|---|---|---|---|
| Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 | 5 | 3 | kein Pflichtunterricht 1 |
| Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen | 4 | 4 | 2 | kein Pflichtunterricht 1 |
| Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 3 | 1 | kein Pflichtunterricht 1 |
| Gesamt | 12 | 12 | 6 | -- |
| Praxisprüfung erforderlich: | Ja | Ja | Ja | Ja |
¹Obwohl eine praktische Ausbildung nicht vorgeschrieben ist, muss sich der Fahrlehrer von der Prüfungsreife überzeugen.
Praktische Ausbildung: Dauer einer Unterrichtseinheit jeweils 45 Minuten.
B196 - Erweiterung
Mindestalter: 25 Jahre
Beginn der Ausbildung: ab 24,5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja – Vorbesitz der Klasse B seit mindestens 5 Jahren.
Nach absolvierter Fahrerschulung dürfen Krafträder der Klasse A1 gefahren werden.
B196 ist nur innerhalb Deutschlands gültig.
Theoretische Schulung:
- 4x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht der Klasse A.
Praktische Schulung:
- Mindestens 5x 90 Minuten praktischer Unterricht (Fahrstunden).
- Gegebenenfalls werden noch zusätzliche Stunden benötigt.
Nach absolvierter Fahrerschulung wird von der Fahrschule eine Bescheinigung ausgestellt, die jedoch nicht als Fahrerlaubnis gilt. Die Schlüsselzahl B196 ist erst gültig, wenn sie in dem Führerschein (bei der Führerscheinstelle) eingetragen wurde.
Die Fahrerlaubnisklasse A1 wird dabei NICHT erteilt. Eine Anrechnung bei einer Erweiterung auf höhere Motorradklassen ist daher nicht möglich.