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Umschreibung einer Fahrerlaubnis

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Besitzt man eine Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat (nicht EU-Land), sowie einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland, ist die Fahrerlaubnis nur maximal 6 Monate nach Ersteinreise gültig. Nach spätestens dieser Zeit muss die Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragt und umgeschrieben werden. Die Beantragung sollte rechtzeitig durchgeführt werden, da es bei der Antragsstellung zu Wartezeiten kommt. Wichtig hierbei ist, dass die Fahrerlaubnis sowie der Führerschein aus dem Herkunftsland gültig sein müssen.

Benötigte Unterlagen zur Antragstellung:
- Reisepass oder Personalausweis
- Gültiger Nationaler Führerschein - Übersetzung des nationalen Führerscheins
- Biometrisches Passbild
- Sehtest (z.B. Optiker)
- Erste-Hilfe Kurs (9 Unterrichtseinheiten)
- Meldebescheinigung

Der Ausbildungsumfang (Theorie und Praxis) wird von der jeweiligen Führerscheinstelle festgelegt.