Klasse A
Fahrzeugart:
- "Schwere" Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
Mindestalter:
- 24 Jahre, oder
- 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz von Klasse A2, oder
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
Geltungsdauer:
- des Führerscheins: 15 Jahre
- der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Theoretische und Praktische Ausbildung
Theorie - Mindestumfang des Theorieunterrichts | Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | Mit Vorbesitz einer anderen Klasse | Bei Vorbesitz der Klasse A2 weniger als 2 Jahre | Bei Vorbesitz der Klasse A2 mindestens als 2 Jahre |
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Grundunterricht | 12 | 6 | 6 | kein Pflichtunterricht |
Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4 | 4 | kein Pflichtunterricht |
Gesamt | 16 | 10 | 10 | -- |
Theorieausbildung: Doppelstunden zu je 90 Min.
Praxis - Mindestumfang der Sonderfahrten | Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | Mit Vorbesitz einer anderen Klasse | Bei Vorbesitz der Klasse A2 weniger als 2 Jahre | Bei Vorbesitz der Klasse A2 mindestens als 2 Jahre |
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Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 | 5 | 3 | kein Pflichtunterricht<sup>1</sup> |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen | 4 | 4 | 2 | kein Pflichtunterricht<sup>1</sup> |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 3 | 1 | kein Pflichtunterricht<sup>1</sup> |
Gesamt | 12 | 12 | 6 | -- |
Praxisausbildung: Dauer einer Unterrichtseinheit jeweils mindestens 45 Minuten.
1Obwohl eine praktische Ausbildung nicht vorgeschrieben ist, muss sich der Fahrlehrer von der Prüfungsreife überzeugen.
Folgende Nachweise werden beim Antrag der Fahrerlaubnis benötigt:
- Lichtbild
- Sehtest
- Erste Hilfe-Kurs