Klasse L
Fahrzeugart:
Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Beim Mitführen von Anhängern darf nicht schneller als 25 km/h gefahren werden.
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen und Fluförderzeuge (Gabelstapler) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: Keine
Geltungsdauer:
- des Führerscheins: ohne Befristung
- der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Theoretische und Praktische Ausbildung
Theorie - Mindestumfang des Theorieunterrichts | Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | Mit Vorbesitz einer anderen Klasse |
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Grundunterricht | 12 | 6 |
Klassenspezifischer Unterricht | 2 | 2 |
Gesamt | 14 | 8 |
Theorieausbildung: Doppelstunden zu je 90 Min.
Praktische Ausbildung: Es ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben.
Folgende Nachweise werden beim Antrag der Fahrerlaubnis benötigt:
- Lichtbild
- Sehtest
- Erste Hilfe-Kurs