Klasse AM Klasse A1 Klasse A2 Klasse A Klasse B Klasse B96 Klasse BE Klasse L Klasse C1 Klasse C1E Klasse C Klasse CE

Klasse C

Fahrzeugart:

"Schwere Lkw": Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger mit ein er zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter:

  • 21 Jahre,
  • 18 Jahre, sofern der Bewerber zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ausgebildet wird oder eine solche Ausbildung abgeschlossen hat. In diesem Fall muss die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung nachgewiesen werden.

Vorbesitz erforderlich: Klasse B

Beinhaltet Klasse: C1

Geltungsdauer:

  • des Führerscheins: 5 Jahre
  • der Fahrerlaubnis: 5 Jahre

Theoretische und Praktische Ausbildung

Theorie - Mindestumfang des Theorieunterrichts Bei Vorbesitz von Klasse B Bei Vorbesitz von Klasse C1 oder D1 Bei Vorbesitz von Klasse D
Grundunterricht 6 6 6
Klassenspezifischer Unterricht 10 4 2
Gesamt 16 10 8

Theorieausbildung: Doppelstunden zu je 90 Min.

Praxis - Mindestumfang der Sonderfahrten Bei Vorbesitz von Klasse B Bei Vorbesitz von Klasse C1
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 3
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen 2 1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 1
Gesamt 10 5

Praxisausbildung: Dauer einer Unterrichtseinheit jeweils mindestens 45 Minuten.

Folgende Nachweise werden beim Antrag der Fahrerlaubnis benötigt:

  • Erste Hilfe Kurs
  • augenärztlichen Gutachten
  • ärztliche Untersuchung
  • Lichtbild
 
Hier steht eine dynamische Erklärung einzelner Inhaltselemente, sofern Sie ein CSS-fähiges Browserprogramm haben.