Klasse A1
Fahrzeugart:
- Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit ein em Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:
- Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer bauarttbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Mindestalter:16 Jahre
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: AM
Geltungsdauer:
- des Führerscheins: 15 Jahre
- der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Theoretische und Praktische Ausbildung
Theorie - Mindestumfang des Theorieunterrichts | Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | Mit Vorbesitz einer anderen Klasse |
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Grundunterricht | 12 | 6 |
Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4 |
Gesamt | 16 | 10 |
Theorieausbildung: Doppelstunden zu je 90 Min.
Praxis - Mindestumfang der Sonderfahrten | Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | Mit Vorbesitz einer anderen Klasse |
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Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 | 5 |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen | 4 | 4 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 3 |
Gesamt | 12 | 12 |
Praxisausbildung: Dauer einer Unterrichtseinheit jeweils mindestens 45 Minuten.
Folgende Nachweise werden beim Antrag der Fahrerlaubnis benötigt:
- Lichtbild
- Sehtest
- Erste Hilfe-Kurs