Klasse CE
Fahrzeugart:
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter:
- 21 Jahre,
- 18 Jahre, sofern der Bewerber zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ausgebildet wird oder eine solche Ausbildung abgeschlossen hat. In diesem Fall muss die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung nachgewiesen werden.
Vorbesitz erforderlich: Klasse C
Beinhaltet Klasse: C1E, BE, T; D1E bei Besitz von Klasse D1; DE bei Besitz von Klasse D
Geltungsdauer:
- des Führerscheins: 5 Jahre
- der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
Theoretische und Praktische Ausbildung
Theorie - Mindestumfang des Theorieunterrichts | Bei Vorbesitz von Klasse C |
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Grundunterricht | 6 |
Klassenspezifischer Unterricht | 4 |
Gesamt | 10 |
Theorieausbildung: Doppelstunden zu je 90 Min.
Praxis - Mindestumfang der Sonderfahrten | Bei Vorbesitz von Klasse C | Wenn C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden | ||
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Solo | Zug | gesamt | ||
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 | 3 | 5 | 8 |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen | 2 | 1 | 2 | 3 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 0 | 3 | 3 |
Gesamt | 10 | 4 | 10 | 14 |
Praxisausbildung: Dauer einer Unterrichtseinheit jeweils mindestens 45 Minuten.
Folgende Nachweise werden beim Antrag der Fahrerlaubnis benötigt:
- Erste Hilfe Kurs
- augenärztlichen Gutachten
- ärztliche Untersuchung
- Lichtbild