Klasse BE
Fahrzeugart:
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.
Mindestalter:
- 18 Jahre,
- 17 Jahre beim Begleiteten Fahren
Vorbesitz erforderlich: Klasse B
Beinhaltet Klasse: keine
Geltungsdauer:
- des Führerscheins: 15 Jahre
- der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Theoretische und Praktische Ausbildung
Es ist keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
Praxis - Mindestumfang der Sonderfahrten | Anzahl |
---|---|
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 3 |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen | 1 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 1 |
Gesamt | 5 |
Praxisausbildung: Dauer einer Unterrichtseinheit jeweils mindestens 45 Minuten.
Folgende Nachweise werden beim Antrag der Fahrerlaubnis benötigt:
- Lichtbild
- Sehtest