Klasse AM Klasse A1 Klasse A2 Klasse A Klasse B Klasse B96 Klasse BE Klasse L Klasse C1 Klasse C1E Klasse C Klasse CE

Klasse B96

Fahrzeugart:

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.

Mindestalter:

  • 18 Jahre,
  • 17 Jahre beim Begleiteten Fahren,

Vorbesitz erforderlich: Klasse B

Beinhaltet Klasse: Keine

Geltungsdauer:

  • des Führerscheins: 15 Jahre
  • der Fahrerlaubnis: ohne Befristung

Theoretische und Praktische Ausbildung

Die Schulung besteht aus drei Teilen:

  • Theorie: 2,5 Stunden á 60 Minuten
  • Praktische Übungen: 3,5 Stunden á 60 Minuten
  • Fahren im Realverkehr: 1 Stunde á 60 Minuten

Die praktischen Übungen dürfen in Gruppen von maximal 8 Personen geschult werden. Voraussetzung: Es steht ein nicht öffentliches Gelände und für jeweils bis zu 4 Teilnehmer eine Ausbildungskombination zur Verfügung. Die Schulung im Realverkehr muss mit jedem Teilnehmer einzeln durchgeführt werden.

Folgende Nachweise werden beim Antrag der Fahrerlaubnis benötigt:

  • Lichtbild
  • Sehtest
 
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