Klasse B96
Fahrzeugart:
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.
Mindestalter:
- 18 Jahre,
- 17 Jahre beim Begleiteten Fahren,
Vorbesitz erforderlich: Klasse B
Beinhaltet Klasse: Keine
Geltungsdauer:
- des Führerscheins: 15 Jahre
- der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Theoretische und Praktische Ausbildung
Die Schulung besteht aus drei Teilen:
- Theorie: 2,5 Stunden á 60 Minuten
- Praktische Übungen: 3,5 Stunden á 60 Minuten
- Fahren im Realverkehr: 1 Stunde á 60 Minuten
Die praktischen Übungen dürfen in Gruppen von maximal 8 Personen geschult werden. Voraussetzung: Es steht ein nicht öffentliches Gelände und für jeweils bis zu 4 Teilnehmer eine Ausbildungskombination zur Verfügung. Die Schulung im Realverkehr muss mit jedem Teilnehmer einzeln durchgeführt werden.
Folgende Nachweise werden beim Antrag der Fahrerlaubnis benötigt:
- Lichtbild
- Sehtest