Klasse AM
Fahrzeugart:
- Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Verbrennungsmotor: Hubraummaximal 50 cm3
- Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
- Dreirädrige Kleinkrafträder
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Fremdzündungsmotor: Hubraum maximal 50 cm3
- andere Verbrennungsmotoren: Nutzleistung maximal 4 kW
- Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 cm3
- andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW
- Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
- Leermasse (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg
Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:
- Kleinkrafträder mit einer bauartibedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- Kleinkrafträder nach ehemaligem 1 DDR-Recht (50 cm3, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Mindestalter:15 Jahre
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: Keine
Geltungsdauer:
- des Führerscheins: 15 Jahre
- der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Theoretische und Praktische Ausbildung
Theorie - Mindestumfang des Theorieunterrichts | Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | Mit Vorbesitz einer anderen Klasse |
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Grundunterricht | 12 | 6 |
Klassenspezifischer Unterricht | 2 | 2 |
Gesamt | 14 | 8 |
Theorieausbildung: Doppelstunden zu je 90 Min.
Die Praxisausbildung erfordet keine Mindestanzahl an Sonderfahrten. Nur eine praktische Grundausbildung ist notwendig.
Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.
Folgende Nachweise werden beim Antrag der Fahrerlaubnis benötigt:
- Lichtbild
- Sehtest
- Erste Hilfe-Kurs