Klasse B
Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
- die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.
Mindestalter:
- 18 Jahre,
- 17 Jahre beim Begleiteten Fahren,
- 17 Jahre, sofern der Bewerber zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ausgebildet wird oder eine solche Ausbildung abgeschlossen hat. In diesem Fall muss die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung nachgewiesen werden.
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: L, AM
Geltungsdauer:
- des Führerscheins: 15 Jahre
- der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Theoretische und Praktische Ausbildung
Theorie - Mindestumfang des Theorieunterrichts | Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | Mit Vorbesitz einer anderen Klasse |
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Grundunterricht | 12 | 6 |
Klassenspezifischer Unterricht | 2 | 2 |
Gesamt | 14 | 8 |
Theorieausbildung: Doppelstunden zu je 90 Min.
Praxis - Mindestumfang der Sonderfahrten | Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | Mit Vorbesitz einer anderen Klasse |
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Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 | 5 |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen | 4 | 4 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 3 |
Gesamt | 12 | 12 |
Praxisausbildung: Dauer einer Unterrichtseinheit jeweils mindestens 45 Minuten.
Praktische Ausbildung:
- Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mind. zwei Stunden zu je 45 Min.
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit zusätzl. zu den Fahrten nach Nr. 1, mind. zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Min.
Folgende Nachweise werden beim Antrag der Fahrerlaubnis benötigt:
- Lichtbild
- Sehtest
- Erste Hilfe-Kurs