Klasse C1E
Fahrzeugart:
- Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
- Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg.
Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12.000 kg betragen!
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Klasse C1
Beinhaltet Klasse: BE; D1E bei Besitz von D1
Geltungsdauer:
- des Führerscheins: 5 Jahre
- der Fahrerlaubnis: bis zum 50. Lebensjahr, ab dem 45. Lebensjahr befristet auf 5 Jahre
Theoretische und Praktische Ausbildung
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
Praxis - Mindestumfang der Sonderfahrten | Bei Vorbesitz von Klasse C1 | Wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden | ||
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Solo | Zug | gesamt | ||
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 3 | 1 | 3 | 4 |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen | 1 | 1 | 1 | 2 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 1 | 0 | 2 | 2 |
Gesamt | 5 | 2 | 6 | 8 |
Praxisausbildung: Dauer einer Unterrichtseinheit jeweils mindestens 45 Minuten.
Folgende Nachweise werden beim Antrag der Fahrerlaubnis benötigt:
- Erste Hilfe Kurs
- augenärztlichen Gutachten
- ärztliche Untersuchung
- Lichtbild